Der
Aufnahmeantrag kann als Word
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Aufnahmeantrag
Hiermit
beantrage ich die Mitgliedschaft im Verein für
Leibesübungen e. V., Neuhofen
und
erkenne die Vereinssatzung an. Der Mitgliedsbeitrag
beträgt z.Zt. für Schüler bis
14 Jahre 4,00 €,Jugendliche bis 18 Jahre, Auszubildende, Studenten (bitte Nachweis vorlegen)
und Rentner 4,50 €, für Erwachsene 6,00 €
und für Familien (mit Kindern bis 17 Jahre)
13,00 € monatlich.
Der
Beitrag ist viertel-, halbjährlich oder jährlich
zu entrichten.
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Eintritt
zum: |
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Mitgliedschaft: Einzel Familie
Abteilung: Fussball Turnen Leichtathletik HipHop Aikido
Fussball-Jugend Aerobic Kinder-Aerobic
Tischtennis
*)Bei Familienmitgliedschaft
bitte weitere Familienmitglieder angeben:
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Unterschrift des Antragstellers / Erziehungsberechtigten:______________________________
Ermächtigung zum Einzug des Beitrages mittels Lastschrift
Hiermit ermächtige ich den VfL Neuhofen e.
V. bis auf schriftlichen Widerruf den Mitgliedsbeitrag
zu Lasten von nachfolgendem Konto im Lastschriftverfahren
abzurufen.
Bank
Kontonummer
BLZ
Mitgliedschaft: ¼ jährlich ½ jährlich jährlich
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Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
Mitgliederverwaltung:
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Erledigt am: |
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Auszug aus der zur Zeit gültigen Vereinssatzung:
§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
- Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand.
§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereins.
- Die Austrittserklärung ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zulässig.
- Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom geschäftsführenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden wegen
- Nichterfüllung satzungsgemäßer Pflichten oder Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins;
- Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung;
- Eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben, unsportlichen Verhaltens;
- Unehrenhafter Handlungen.
§ 4 Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Die vollständige Satzung ist in der Geschäftsstelle des Vereins oder im Internet unter www.vflneuhofen.de einzusehen. Mitteilungen des Vereins werden im Amtsblatt der Gemeinde Neuhofen und im Internet bekannt gemacht.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. monatlich für
Erwachsene 6,00 €
Familien (mit Kindern/jugendliche bis 17 Jahre) 13,00 €
Ermäßigte Beiträge für
Schüler bis 14 Jahre 4,00 €
Jugendliche bis 18 Jahre 4,50 €
Auszubildende, Studenten/Rentner 4,50 €